Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Dies betrifft sowohl die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt, als auch die Umsatzsteuer für Erwerb, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Umsatzsteuerbefreit per Mail bestellen
Sie haben nach wie vor die Möglichkeit umsatzsteuerbefreit per Mail zu bestellen:
1. Senden Sie uns Ihre Bestellung an die Mailadresse mehrwertsteuerfrei@power-bude.eu - Die Bestellung muss folgende Informationen beinhalten:
- Vollständiger Name
- Vollständige Rechnungs- und ggf. abweichende Lieferanschrift
- Eine gültige Telefonnummer
- Sofern die Zahlung via PayPal gewünscht ist, eine gültige PayPal Mailadresse für das Zusenden einer Zahlungsaufforderung via PayPal
2. Bearbeitung Ihrer Bestellung
- Die Anlage der Bestellung erfolgt für die berechtigten Artikel mit 0% Umsatzsteuer
- Die Bezahlung muss binnen 10 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen, der Auftrag muss andernfalls storniert werden
- Wir werden im Falle von Änderungen des Gesetzes eine Nachricht per Newsletter an alle registrierten Kunden versenden – die Anmeldung kann auf unserer Webseite durch Eintragung Ihrer Mailadresse erfolgen hierfür einfach ganz nach unten scrollen und unter „Zum Newsletter anmelden“ Mailadresse eintragen
- Eine Auftragsbezogene Information zum voraussichtlichen Lieferdatum erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UstG für den Kauf von Solaranlagen sowie dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung.
- Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
- Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
- Die Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.
- Du musst selbst Betreiber der Solaranlage sein und darfst die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.
- Du darfst keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.
- Du musst Deinen Wohnort in Deutschland haben und für Dich muss das deutsche UstG gelten.
Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen vor, wenn das jeweilige Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12Container Abs. 2 Nr. 8 UStG oder für hoheitliche oder ideelle Tätigkeiten verwendet wird. können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden).
In der Nähe der genannten Wohnungen/Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage insbesondere, wenn sie auf dem Grundstück installiert ist, auf dem sich auch die betreffende Wohnung bzw. das betreffende begünstigte Gebäude befindet (z. B. Garage, Gartenschuppen, Zaun).
Von einer Nähe ist daher auch auszugehen, wenn zwischen dem Grundstück und der Photovoltaikanlage ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang besteht (z. B. einheitlicher Gebäudekomplex oder einheitliches Areal).
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Wie lange gilt das Gesetz?
Auch nach dem Beschluss des Gesetzes ist die genaue Umsetzung noch nicht klar definiert. Aufgrund dessen verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Informationen des Bundesfinanzministeriums & der Bundesnetzagentur.
Link zum FAQ für das Jahressteuergesetz 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Link zu den Informationen der Bundesnetzagentur: