Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten an Privatkunden
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Voraussetzungen fĂĽr die Steuerbefreiung
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UstG:
Wichtige Definitionen & Details
🏠Was gilt als Wohnung?
Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen/Schlafen genutzt wird. Dazu zählen auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben. Wohnwagen/Wohnschiffe nur, wenn sie dauerhaft nicht fortbewegt werden.
📍 Was bedeutet "in der Nähe"?
Befindet sich die Anlage auf dem gleichen Grundstück (z.B. Garage, Gartenschuppen, Zaun), gilt dies als "in der Nähe". Ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang ist ausreichend.
🔌 Gilt dies für Balkonkraftwerke?
Ja. Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt werden, sind begĂĽnstigt. Mobile Solarmodule (z.B. fĂĽr Camping) sind nicht erfasst.
⏳ Wie lange gilt das Gesetz?
Es kann vorerst von einem Jahr ausgegangen werden. Bei Gesetzesänderungen, die Anforderungen aufheben, behalten wir uns das Recht vor, die MwSt. nachzufordern.