Batteriegesetz

Hinweis gemäß Batteriegesetz 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus müssen wir als Händler gemäß Batteriegesetz diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer) auf Folgendes hinweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien oder Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde oder überall dort, wo sie verkauft werden, erfolgen. Die Entsorgung von Batterien und Akkus im Hausmüll ist untersagt.

Wir sind verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus kostenfrei zur Entsorgung zurückzunehmen, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns (Adresse siehe Anbieterkennzeichnung) zurücksenden. 

Entsorgungspflichtige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:

 

 

Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht  "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.